Rechtsprechung
BVerwG, 15.06.1967 - II B 40.66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,2325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Untragbarkeit eines Beamten bei Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr - Unterscheidung zwischen Einzelstrafe und Gesamtstrafe im Hinblick auf die Beendigung eines Beamtenverhältnisses - Berücksichtigung des Zeitpunkts für den Eintritt einer Strafe ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.10.1966 - IV B 35.66
- BVerwG, 15.06.1967 - II B 40.66
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - II B 40.66
Dieser gesetzliche Grund für die Zulassung der Revision läge nur dann vor, wenn zu erwarten wäre, daß das Revisionsverfahren zur Entscheidung einer Rechtsfrage führen würde, die zur Wahrung der Rechtseinheit oder zur Weiterentwicklung des Rechts (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]) höchstrichterlicher Klärung bedarf. - BVerwG, 28.09.1961 - II C 163.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.06.1967 - II B 40.66
Zu der mit § 48 BEG inhaltsgleichen Vorschrift des § 53 des Beamtengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 28. April 1951 (GVBl. S. 114) hat der Senat (BVerwGE 13, 85 [BVerwG 28.09.1961 - II C 163/59]) bereits klargestellt, daß es für den Eintritt der Rechtsfolge - Beendigung des Beamtenverhältnisses - auf den Zeitpunkt ankommt, in dem die Verurteilung zu mindestens einem Jahr Gefängnis rechtskräftig wird.
- BVerwG, 22.10.1970 - VI B 22.70
Unterschiedliche ADA-Festsetzung beim gestrichenen und beim umgesetzten …
Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn zu erwarten ist, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Entscheidung einer Rechtsfrage führen wird, die zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschlüsse vom 15. Juni 1967 - BVerwG II B 40.66 -, vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 -, vom 25. Juni 1969 - BVerwG VI B 47.68 -, vom 8. Oktober 1969 - BVerwG VI B 62.68 - und vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 -). - BVerwG, 23.11.1967 - II B 20.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO -, wenn zu erwarten ist, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Entscheidung einer Rechtsfrage führen wird, die zur Wahrung der Rechtseinheit oder zur Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (ebenso Beschluß des Senats vom 15. Juni 1967 - BVerwG II B 40.66 - und ständige Rechtsprechung).